Käuferschutz wegen möglicher Fossilfälschungen
Viele Menschen haben Bedenken gerade im Internet Fossilien zu kaufen da sie befürchten, es könnte sich um eine Fälschung handeln. Daher werde ich von meinen Kunden immer wieder gefragt, ob ich dem Fossil ein Zertifikat beilegen könnte, welches die Echtheit bestätigt. Daraufhin muß ich antworten, daß entsprechende Untersuchungen durch Fachleute die Kosten für viele Fossilien in eine für Hobbysammler nicht mehr tragbare Höhe schießen lassen würde.
Da ich jedoch die Bedenken meiner Kunden ernst nehme, biete ich mit dem shopinternen Käuferschutz ein Rückgaberecht an, welches über die gesetzlichen Bestimmungen weit hinausgeht. Für den Fall, daß sich trotz sorgfältiger Auswahl und Begutachtung der Stücke durch mich mal eine unentdeckte Fälschung darunter befindet, kann jedes beim Fossilienhandel Otto erworbene Fossil von dessen Käufer bis zum Zeitpunkt der Auflösung dieses Gewerbebetriebes zurückgegeben werden! Sollte die Auflösung stattfinden, bevor die zu dieser Zeit geltende gesetzliche Rücknahmepflicht endet, so gilt selbstverständlich diese.
Dieses Rückgaberecht gilt für alle bereits verkauften Fossilien sowie für alle zukünftig verkauften ohne Ausnahme und schließt selbstverständlich auch die Bereiche Bernsteine und Mineralien mit ein! Um dieses Rücknahmerecht in Anspruch nehmen zu können, heben Sie bitte Ihre Originalrechnung auf!
Ich hoffe mit dieser Regelung vielen zukünftigen aber auch Stammkunden nun ein besseres Gefühl und damit mehr Freude beim Kauf ihrer Fossilien zu geben.
Stefan Otto, 29.11.2008